Recht-auf-Reparatur-Richtlinie
Laut einer Umfrage würden 77 % der Bürger*innen in der EU lieber ein Gerät reparieren, als es zu ersetzen. Ein Recht auf Reparatur ist deswegen dringend notwendig.

Lieber Reparieren statt Neukaufen: Laut einer Eurobarometer Umfrage würden 77 % der Bürger*innen in der EU lieber ein Gerät reparieren, als es zu ersetzen. Doch die Hersteller machen die Reparatur teuer, zeitaufwendig und technisch kompliziert. Deswegen verstauben in Europa viele reparierbare Geräte in Schränken oder werden weggeworfen. Die seltenen und teuren Ressourcen darin gehen sinnlos verloren.
Im Jahr 2019 wurden mehr als 53 Millionen Tonnen entsorgt. Elektroschrott ist damit weltweit der am schnellsten wachsende Abfallstrom. Viel davon wird nicht ordnungsgemäß entsorgt und führt zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsproblemen. Es steht fest: Ein Recht auf Reparatur ist dringend notwendig. Wir müssen Reparatur ermöglichen, für uns und für unsere Umwelt.
Das Recht auf Reparatur soll nun Verbraucher*innen die gesetzliche Befugnis geben, ihre Produkte und Geräte frei zu reparieren und zu verändern. Der Zweck dieses Gesetzes ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, ihre vorzeitige Entsorgung zu vermeiden und den Rohstoffverbrauch zu reduzieren.
Für eine echte Kreislaufwirtschaft ist ein echtes Recht auf Reparatur eine der wichtigsten Säulen. Wenn wir Reparatur flächendeckend als Lösung ermöglichen, wird die Kreislaufwirtschaft für Verbraucher*innen ganz praktisch zugänglich und attraktiv gemacht.
Der Weg zum Gesetz
Das Recht auf Reparatur ist in drei Gesetzen verankert:
- Die Ökodesign-Verordnung geht das Designproblem an.
- Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel überprüft Handelspraktiken, die Reparaturen einschränken.
- Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur führt eine Reparaturpflicht für Hersteller ein und zielt darauf ab, einen besseren Zugang zu Ersatzteilen zu ermöglichen. Obwohl der Vorschlag der Kommission die Reparaturfähigkeit von Produkten verbessern wird, stellt er nicht sicher, dass Reparaturen für die gesamte Produktpalette ermöglicht werden.
Deshalb ist es für uns Grüne eine zentrale Priorität, dafür zu sorgen, dass Reparaturen finanziell attraktiv werden. Für mich als Schattenberichterstatter liegt der Fokus ganz klar auf der Standardisierung der Ersatzteile - denn die Reparatur steht und fällt mit ihnen. Ersatzteile sollten kostengünstig, zeitnah und leicht zugänglich sein - für Verbraucher*innen und unabhängige Reparaturläden. Eine Standardisierung würde die Kosten drastisch senken und Reparaturen vereinfachen.
Des Weiteren wollen wir Handelspraktiken, wie Part Pairing (Software, die Reparaturen verhindert) oder vorzeitige Obsoleszenz, die Reparaturen verhindern und behindern, in der EU verbieten. Im FAQ kannst du mehr zu den Forderungen und Erfolgen der Grünen in den Verhandlungen finden.
FAQ
Was genau fordern wir Grüne in den Verhandlungen mit der Kommission?
- Im Kommissionsvorschlag wurde bis jetzt kein Recht auf Reparatur etabliert. Der Gesetzesentwurf spricht nur von einer Verpflichtung für Hersteller, Reparaturen anzubieten. Unabhängige Reparaturdienstleister sollen auch autorisiert werden, Reparaturen anzubieten. Alle Praktiken, die eine Reparatur verhindern, müssen verboten werden.
- Der Anwendungsbereich des Recht auf Reparatur muss erweitert werden. Bis jetzt ist es kein Recht auf Reparatur. Die Kommission schlägt vor, das Reparaturrecht auf die Produktgruppen zu beschränken, für die gemäß der Ökodesign-Verordnung Reparierbarkeitsanforderungen bestehen (nämlich Haushaltswaschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Geschirrspüler und im Jahr 2025 auch Smartphones und Tablets). Wir müssen sicherstellen, dass das Recht auf Reparatur für alle elektronischen Geräte gemäß der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte gilt. Der Berichtsentwurf des IMCO Ausschuss erweitert den Anwendungsbereich bereits und schließt auch Fahrräder und Batterien ein - das sollte das Minimum sein.
- Es muss sichergestellt werden, das Ersatzteile für unabhängige Reparierer und Verbraucher*innen zu einem angemessenen und diskriminierungsfreien Preis angeboten werden. Hersteller sollten keine Funktionen in ihre Geräte einbauen dürfen, die die Verwendung von Ersatzteilen Dritter verhindern.
- Wir wissen, dass das Haupthindernis für eine Reparatur die Kosten und die Geschwindigkeit der Reparatur sind. Die Ermöglichung des 3D-Drucks von Ersatzteilen würde beide Probleme effektiv lösen, da die Reparaturbetriebe dann in der Lage wären, die Ersatzteile innerhalb weniger Minuten zu drucken.
- Alle Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, ähnliche Wirtschaftliche Anreize zur Förderung von Reparaturen zu entwickeln. In den letzten Jahren wurden auf nationaler Ebene sehr interessante Initiativen zu finanziellen Anreizen für Reparaturen eingeführt, die als Inspiration dafür dienen sollen, Reparaturen zugänglicher und erschwinglicher zu machen. Diese Programme sind bisher sehr erfolgreich und werden von Verbraucherorganisationen gut angenommen (z. B. Reparaturfonds in Frankreich oder Reparaturbonus in Österreich).
- Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sollten denselben Pflichten unterliegen wie Anbieter und Importeure (Haftungskaskade).
- Karten auf der Online-Plattform, um die Suche nach lokalen Reparaturdiensten zu erleichtern.
- Genaue Definition des „fairen und nicht diskriminierenden Preises" für Ersatzteile.
- Genehmigung der Verwendung von Ersatzteilen von Drittentwicklern.
- Ganz besonders setze ich mich für die Verpflichtung ein, dass 3D-Druckanleitungen von Ersatzteilen zur Verfügung gestellt werden. Vor allem dann, wenn der Hersteller keine Ersatzteile mehr anbietet.
Was sagt Kommissar Breton zur Maltes Idee zur Standardisierung?
Was haben wir Grünen in den Verhandlungen der Parlamentsposition erreicht?
- Wir schaffen ein neues Recht für Verbraucher*innen, ihre Ware nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren reparieren zu lassen. Verbraucher*innen haben nun das Recht, eine Reparatur zu verlangen, und Hersteller können diesen Reparaturantrag nicht ablehnen.
- Reparaturen müssen in Zukunft kostengünstig und bezahlbar sein.
- Der Zugang zu allen Ersatzteilen muss für alle unabhängigen Reparaturbetriebe, Wiederaufbereiter, Aufbereiter und Endnutzer*innen zu einem angemessenen und diskriminierungsfreien Preis für einen Zeitraum gewährleistet sein, der mindestens der erwarteten Lebensdauer der Produkte entspricht.
- Hersteller dürfen das Recht auf Reparatur nicht durch den Einsatz bestimmter Hardware/Software/vertraglicher Techniken sowie durch die Verwendung kompatibler oder gebrauchter Ersatzteile, auch aus dem 3D-Druck, beeinträchtigen. Hersteller dürfen die Wartung oder Reparatur eines Geräts, das außerhalb ihrer autorisierten Service- oder Vertriebsnetze gekauft oder zuvor repariert wurde, nicht verweigern.
- Wir bestanden auf die Einbeziehung dieser Elemente, da dies unserer Meinung nach die einzige Möglichkeit ist, monopolistische Verhaltensweisen von Herstellern oder Händlern auf After-Sales-Märkten sowohl bei Reparaturbetrieben als auch bei Ersatzteilen zu verbieten und so zu einem fairen Wettbewerb auf dem Markt zu führen Senkung der Preise.
- Nicht zuletzt hat es meine Idee einer Plattform zur Suche von Reparaturdiensten mit Kartenfunktion in den Parlamentsvorschlag geschafft.
Wie geht es weiter?
Das Europäische Parlament hat final in der Plenarsitzung am 20. November über das Gesetz abgestimmt und somit seinen Standpunkt zur Recht auf Reparatur - Initiative am 21. November festgelegt. Sobald die Mitgliedstaaten ihre Position in der sogenannten allgemeinen Ausrichtung festgelegt haben, können voraussichtlich im Dezember die sogenannten Trilog Verhandlungen zur Fertigstellung des Gesetzes beginnen. Wenn eine Einigung innerhalb von zwei Monaten erreicht wird, dann wird die finale Abstimmung im Parlament voraussichtlich im April 2024 stattfinden.
Dieses Gesetz ist eine Richtlinie (Directive), also ein Rechtsakt, der Mitgliedstaaten verpflichtet, ein bestimmtes Ziel zu erreichen, aber den nationalen Behörden Spielraum bei der Art und Weise der Umsetzung lässt. Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Veröffentlichung von Informationen im Amtsblatt ist ein wesentlicher Schritt im legislativen Prozess der EU. Danach haben die Mitgliedstaaten voraussichtlich zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln.