Pressemitteilung: EU-Parlament stimmt für Verbraucher*innenkredit-Richtlinie

Die Verbraucher*innenkredit-Richtlinie (Consumer Credit Directive, CCD) regelt, wie Verbraucher*innen in der EU geschützt sind, wenn sie einen Kredit aufnehmen. Insbesondere geht es darum, einkommensschwache Haushalte vor Überschuldung und finanziellen Schwierigkeiten zu schützen.

Pressemitteilung: EU-Parlament stimmt für Verbraucher*innenkredit-Richtlinie

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben soeben (12.09.2023) final über die Verbraucher*innenkredit-Richtlinie abgestimmt.

Die Verbraucher*innenkredit-Richtlinie (Consumer Credit Directive, CCD) regelt, wie Verbraucher*innen in der EU geschützt sind, wenn sie einen Kredit aufnehmen. Insbesondere geht es darum, einkommensschwache Haushalte vor Überschuldung und finanziellen Schwierigkeiten zu schützen. Ausgenommen sind Immobilienkredite – diese werden in einer separaten Richtlinie geregelt. Die aktuelle Fassung der CCD stammt aus dem Jahr 2008. Sie ist weder fit für's digitale Zeitalter noch schützt sie Verbraucher*innen zuverlässig vor gefährlichen Geschäftspraktiken. Deshalb gibt es jetzt ein dringend nötiges Update für die Regeln.

Malte Gallée, ‌Schattenberichterstatter der Grünen/EFA kommentiert:

“Jeder Fünfte in der EU, also fast 100 Millionen Menschen, ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Vor allem während der Corona-Pandemie und nach dem Angriffskrieg Russlands ist die Verschuldung von Verbraucher*innen in vielen europäischen Ländern gestiegen.
Viele Kreditarten waren nicht von der bisherigen Richtlinie abgedeckt. Wir Grüne konnten während der Trilog-Verhandlungen erfolgreich unsere Hauptpunkte durchsetzen. Insbesondere ist uns gelungen, den Geltungsbereich so umfassend zu erweitern, dass die Richtlinie nun viel mehr Verbraucher*innen schützt. Was aussieht wie ein Kredit, soll auch behandelt werden wie ein Kredit.
Gerade Kleinkredite und Buy-Now-Pay-Later (BNPL)-Angebote verstärken diese Entwicklung massiv. Der Internet-Trend ‘Klarna-Schulden’ zeigt traurige Beispiele, warum es Kreditwürdigkeitsprüfungen auch bei diesen Angeboten benötigt. Junge Menschen mit mehreren zehntausend Euro Schulden durch Online-Shopping: Das geht nicht. Dem haben wir jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Wir haben außerdem neue Regeln für Kreditwerbung erarbeitet. Warnhinweise, die klar zeigen, dass Geld leihen Geld kostet, waren dringend notwendig. Zudem dürfen Kreditanbieter weder zu übermäßigem Konsum anreizen noch für falsche Versprechen werben.”

Johannes Müller von der Verbraucherzentrale Bundesverband kommentiert:

„Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie bietet die Möglichkeit, einen effektiven Schutz vor Überschuldung sicherzustellen. Dafür muss die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung so gestaltet werden, dass sie die individuelle Zahlungsfähigkeit ermittelt.“
„Der Dispokredit wird zum Problem, wenn Verbraucher*innen dauerhaft tief im Minus stehen. Kreditinstitute müssen verpflichtet werden, die individuelle Höhe des Disporahmens so zu bestimmen, dass Verbraucher*innen diesen kurz- bis mittelfristig ausgleichen können. Damit werden überfordernde Zinskosten und eine Kreditfalle konsequent vermieden.“
„Die Bundesregierung muss im Rahmen der nationalen Umsetzung die Wuchergesetzgebung reformieren. Verbraucher*innen sind nur dann effektiv vor überteuerten Kreditkosten geschützt, wenn gesetzliche Obergrenzen transparent dargestellt und aktiv durchgesetzt werden.“