Pressemitteilung: Politische Einigung im Trilog zur EU-Batterieverordnung
Brüssel/Belgien. Ob Klimaschutz, Energiewende, Mobilitätswende oder Digitalisierung: Batterien sind eine Schlüsseltechnologie für die großen Aufgaben des 21. Jahrhunderts und von zentraler Bedeutung für die europäische Automobilindustrie.

Pressemitteilung: Politische Einigung im Trilog zur Batterieverordnung
Brüssel/Belgien. Ob Klimaschutz, Energiewende, Mobilitätswende oder Digitalisierung: Batterien sind eine Schlüsseltechnologie für die großen Aufgaben des 21. Jahrhunderts und von zentraler Bedeutung für die europäische Automobilindustrie. Doch nur nachhaltige Batterien können diesem Anspruch gerecht werden.
Am 9. Dezember haben nun das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission im Trilog eine informelle Einigung über die Verordnung über Batterien und Altbatterien erreicht, die den EU-Rechtsrahmen für Batterien modernisiert. Sie zielt insbesondere darauf ab, dass alle Batterien zukünftig soziale und ökologische Mindeststandards erfüllen. Zum ersten Mal wird es Mindestanforderungen für einen nachhaltigen und sozialverträglichen Abbau von Rohstoffen für Batterien geben. Die neue Batterieverordnung wird die seit 2006 geltende EU-Batterierichtlinie ersetzen. Eine Umsetzung in nationales Recht ist dann nicht mehr notwendig.
Der Grüne Europaabgeordnete Malte Gallée, Schattenberichterstatter für die Batterieverordnung für die Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:
„Die heutige Einigung ist historisch und kann zur Blaupause für viele zukünftige Gesetze werden. Wir bringen eine wegweisende Verordnung auf den Weg, mit der die EU weltweit einzigartige Standards für nachhaltige Produktion und nachhaltiges Recycling von Batterien setzt.
Die Batterieverordnung berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus einer Batterie: Sie setzt ökologische und soziale Vorgaben für die Lieferkette, ebnet den Weg für zukünftige Leistungs- und Haltbarkeitsstandards sowie zum CO₂-Fußabdruck, verlangt den Mindesteinsatz von recycelten Materialien und regelt die Sammlung und das Recycling von Batterien.
Diese Verordnung für nachhaltige Batterien ist ein wichtiger Schritt, um die Elektromobilität umweltverträglich zu gestalten.
Wir konnten während der Trilog-Verhandlungen erfolgreich unsere Hauptpunkte durchsetzen. Insbesondere ist uns gelungen, erheblich höhere Verwertungsziele für Lithium durchzusetzen. Wir haben erwirkt, dass Gerätebatterien in fast allen Fällen von den Endverbraucher*innen selbst austauschbar sein müssen. Außerdem werden Vorgaben für Sammlung und Recycling auch für Batterien gelten, die in leichten Verkehrsmitteln verbaut sind, wie E-Scooter und E-Bikes.
Ebenfalls ist es ein großer Grüner Erfolg, dass Gerätebatterien minderer Qualität durch ein Bleiverbot nicht mehr verkauft werden dürfen.
Entscheidend ist jetzt, dass die Kommission all ihre noch folgenden Rechtsakte rechtzeitig abliefert, damit die Verordnung ihre volle Wirkung entfalten kann.“
Im Folgenden finden Sie Hintergrundinformationen zu den wichtigsten Punkten der Vereinbarung:
Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
Menschenrechte und Umwelt müssen beim Abbau von Batterie-Rohstoffen geschützt werden. Hierfür müssen Unternehmen explizit sicherstellen, dass Menschen in den Lieferketten Zugang zu Berschwerde- und Entschädigungsmechanismen haben. Dies gilt auch für Recycling-Unternehmen.
Strenge Recyclingziele von Batterien
Die Verordnung setzt neue Ziele für die Effizienz von Recyclingprozessen vor, beschrieben in Artikel 57 (und Anhang XII). Dazu gehören auch spezielle Ziele zur Rückgewinnung von Kobalt, Nickel, Kupfer, Blei und Lithium. Entscheidende Rohstoffe wie Lithium werden bisher kaum recycelt.
Für die Umweltverträglichkeit von Elektroautos spielt das Recycling von Batterien eine entscheidende Rolle. Deswegen ist es wichtig, bereits heute harte Ziele für die Rückgewinnung von wertvollen Materialien zu setzen.
Die neue Verordnung setzt für die Rückgewinnung von Lithium Recyclingziele in Höhe von 50 % bis 2027 und 80 % bis 2031, festgelegt im Annex XII. Das Parlament hat hierbei auf die volle Ausschöpfung des technisch Machbaren bestanden.
Mindestanteil für recycelte Materialien
Um weitere Anreize für echtes Recycling zu schaffen, sollen Batterien bis 2031 zu bestimmten Mindestanteilen aus aus Abfällen gewonnenen Materialien bestehen. Dieser Anteil wird ab 2036 erhöht.
Die Verhandlungsparteien haben sich darauf geeinigt, dass ab 2031 der Recyclinganteil für Industrie-, Elektro- und Autobatterien 16 % für Kobalt, 85 % für Blei, 6 % für Lithium und 6 % für Nickel betragen soll. Fünf Jahre später sind dies 20 %, 85 %, 12 % und 15 %. Das Parlament konnte sich mit seiner Position durchsetzen, den Geltungsbereich auf Leichtfahrzeuge und Gerätebatterien auszuweiten.
Hohe Vorgaben für Mindestanteile sichern den europäischen Markt gegen Preisschwankungen von Rohstoffen ab. Da Europa mit einer wachsenden Nachfrage nach Batterien konfrontiert ist, braucht es eine zielgerichtete Förderung der Kreislaufwirtschaft - zum Nutzen der Umwelt und nicht zuletzt der Nachhaltigkeit der europäischen Batterieindustrie.
Dieser Mindestanteil an recycelten Materialien gilt nur für Industriebatterien, Elektrofahrzeugbatterien und Starterbatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.
Austauschbarkeit von Batterien in Endgeräten durch Verbraucher*innen
Batterien haben häufig eine kürzere Lebensdauer als die Geräte, in denen sie verwendet werden (z.B. Handys und Laptops). Batterien müssen in Zukunft in allen Geräten durch Verbraucher*innen austauschbar sein, ohne die Funktionalität des Geräts zu behindern . Ausgenommen sind nur Geräte, die vorwiegend in nasser Umgebung verwendet werden und bei denen es bei Austausch durch Verbraucher*innen zu Sicherheitsproblemen kommen würde, sowie professionelle Medizingeräte. Heute ist das oft nicht der Fall. Verbraucher*innen müssen deshalb Handys und Laptops ganz austauschen. Dies führt zu höheren Kosten und schadet der Umwelt.
Durch klare Vorschriften für Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturanleitungen erhalten Verbraucher*innen zusätzlich die Möglichkeit, ihre Geräte selbst zu reparieren bzw. reparieren zu lassen.
Die Grüne Position, den Anwendungsbereich auch auf leichte Verkehrsmittel, wie E-Scooter und E-Bikes, zu erweitern, konnte sich nicht durchsetzen.
Neue digitale Produktpässe und Kennzeichnungen
Ein neuer sogenannter „Batteriepass“, festgelegt in Artikel 65, ermöglicht Batterien und ihre Rohstoffbestandteile zurückzuverfolgen und somit recyceln zu können. So wird jede große Batterie individuell identifizierbar.
Zukünftig informieren Etiketten Verbraucher*innen über Lebensdauer, Ladekapazität, das Vorhandensein gefährlicher Substanzen und Sicherheitsrisiken der Batterien. Das Parlament konnte sich hierbei durchsetzen, dass dies für alle Gerätebatterien und Batterien für leichte Verkehrsmittel gilt.
Vorgaben, Berechnung und Kenntlichmachung des CO₂-Fußabdrucks von Batterien
Die Verordnung legt einen maximalen CO₂-Fußabdruck fest, den in Europa verkaufte Batterien nicht überschreiten dürfen (siehe Artikel 7). Dieser wird den gesamten Lebenszyklus einer Batterie berücksichtigen. Dadurch werden Batterien das erste Produkt in der EU, für das verbindliche CO₂-Fußabdruck-Regeln gelten. Damit wird die Herstellung von Batterien deutlich nachhaltiger. Der CO₂-Fußabdruck großer Batterien muss zusätzlich in Zukunft ausgewiesen werden.
Diese Regelung gilt für Industriebatterien ab einer Kapazität von 2 kWh, Elektrofahrzeugbatterien und - auf Druck des Parlaments - auch für Batterien in leichten Verkehrsmitteln. Ebenfalls hat sich das Parlament darin durchgesetzt, bis 2030 mittels einer Machbarkeitsstudie zu prüfen, inwiefern diese Regelung auch für Gerätebatterien und für Industriebatterien unter 2 kWh angemessen ist.
Weitere Informationen über Malte Gallées Arbeit zur Batterieverordnung finden Sie auf seiner Website. Des Weiteren finden Sie hier den Kommissionsvorschlag (10.12.2020), die Position der Berichterstatterin Simona Bonafè im ENVI Auschuss des EU-Parlaments (22.2.2022) und die Änderungsanträge der Grünen im ENVI-Ausschuss (21.10.2021), sowie die Position des EU-Parlaments (10.3.2022).
Melden Sie sich gerne bei Rückfragen oder dem Wunsch nach einem Interview.
Pressekontakt:
Frederik Meissner
Presse & ÖA für Malte Gallée
E-Mail: malte.gallee@europarl.europa.eu
Telefon: + 3222845369
Übersicht Linkliste:
Kurz-Infos zur EU-Batterieverordnung auf der Website von Malte Gallée:
https://maltegallee.eu/topics/batteryregulation
10.12.2020
Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung über Batterien und Altbatterien:
https://tinyurl.com/kommissionsvorschlagbatterien
22.02.2022
Position der Rapporteurin Simona Bonafè im ENVI Ausschuss des EU-Parlaments:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2022-0031_DE.html
21.10.2021
Änderungsanträge von Malte Gallée im ENVI Ausschuss zum Kommissions-Vorschlag:
https://tinyurl.com/aenderungsantraegebatterien
10.03.2022:
Position des EU-Parlaments nach Erster Lesung im Plenum:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0077_DE.html