Ökodesign-Verordnung
Die neue Ökodesign-Verordnung hat ein großes Ziel: Sie will den ökologischen Fußabdruck von allen Produkten maximal reduzieren. Der größte Hebel, um diese Veränderung zu schaffen, ist schon im Namen des Gesetzes versteckt: dem Design.

Die neue Ökodesign-Verordnung hat ein großes Ziel: Sie will den ökologischen Fußabdruck von allen Produkten reduzieren. Der größte Hebel, um diese Veränderung zu schaffen, ist durch Veränderungen bei der Herstellung eines Produktes. Bis zu 80 % der späteren ökologischen Folgen können dadurch vermieden werden. Dadurch werden nicht nur viele Rohstoffe und Energie eingespart, sondern auch viele Milliarden an Euro. Außerdem hilft es uns, den Klima- und Biodiversitäts-Zielen näherzukommen und bietet neue wirtschaftliche Möglichkeiten für europäische Unternehmen.
In der alten Ökodesign-Richtlinie liegt der Fokus auf der Energieeffizienz. Die aktuelle Überarbeitung fordert nicht nur einen reduzierten Energie- und Ressourcenverbrauch, sondern ebenso die Reparierbarkeit, die Haltbarkeit und die Verringerung des CO2-Fußabdruckes. Auch der Anteil von recycelten Produkten entlang der Wertschöpfungskette wird darin geregelt. Endlich liegt der Fokus auf der Kreislaufwirtschaft.
Grüne Verhandlungserfolge
Besorgniserregende Stoffe
Die beschlossene Ökodesign-Richtlinie verhindert, dass gesundheits- und umweltschädliche Stoffe in Produkten enthalten sind oder bei ihrer Produktion verwendet werden. Wir haben die Definition der gesundheits- und umweltschädlichen Stoffe erweitert. Dies bedeutet, dass alle Stoffe, die die Kriterien der REACH-Verordnung (eine europaweite Verordnung zu Chemikalien, welche 2007 in Kraft trat) erfüllen, als gesundheits- und umweltschädliche Stoffe im Sinne des Ökodesign-Verordnung gelten. Vorher standen nur 300 Stoffe auf der Liste der schädlichen Stoffe. Diese Liste wurde nun deutlich erweitert.
Zerstörung von Waren
In der Vergangenheit war es gängige Praxis bei einigen Unternehmen, inklusive riesigen Konzernen wie Amazon, unverkaufte Schuhe, T-Shirts oder Elektrogeräte zu vernichten. Mit dem neuen Gesetz können wir dem endlich ein Ende setzen. Ein großer Erfolg! Denn jährlich wurden alleine zwischen 11 und 35 Millionen unverkaufte T-Shirts vernichtet - ein Unding für die verwendeten Ressourcen, die verbundenen Emissionen und die beteiligten Arbeitskräfte. In zwei Jahren tritt das Gesetz in Bezug auf Schuhe und Kleidung in Kraft und in drei Jahren für Elektrogeräte. Für andere Produkte, die zerstört werden, wird eine Meldepflicht eingeführt. Basierend auf den daraus resultierenden Informationen werden eventuell neue Verbote für die Zerstörung unverkaufter Produkte eingeführt.
Vorzeitige erzeugte Obsoleszenz (Veralterung von Produkten)
Nach vielen Jahren intensiven Engagements und Einsatz von uns Grünen sowie der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, konnten wir erreichen, dass Obsoleszenz endlich in das Gesetz aufgenommen wurde. Obsoleszenz bedeutet, ein Produkt mit einem eingebauten vorzeitigen Verschleißteil auf den Markt zu bringen. Konkret wird die voraussichtliche Lebensdauer des Produktes damit künstlich verringert. Eine gesetzliche Definition für die Obsoleszenz zu haben, ist ein großer Gewinn, um dieses Phänomen gesetzlich zu regulieren und ordentliche Rechtsverfahren zu ermöglichen.
Hersteller dürfen die Reparierbarkeit von Produkten auch nicht einschränken, indem sie die Demontage wichtiger Komponenten behindern oder den Zugang zu Information zur Reparatur sowie den Zugang zu Ersatzteilen ausschließlich autorisierten Reparaturbetrieben vorbehalten.
Der materielle Fußabdruck
Wir haben uns erfolgreich für eine präzise Definition des Begriffes "materieller Fußabdruck" eingesetzt. Dieser Begriff bezieht sich auf die exakte Quantifizierung der Materialien, die für ein Produkt benötigt werden, und umfasst die Summe der verbrauchten Rohstoffe, fossilen Brennstoffe, Metalle und nicht-metallischen Mineralien. Diese Definition ist von entscheidender Bedeutung, da sie in den künftigen Gesetzgebungen herangezogen werden kann. Außerdem hilft die Definition, Ziele für den materiellen Fußabdruck in anderen Gesetzen festzulegen. Dabei wird der materielle Fußabdruck nicht isoliert betrachtet, sondern zusammen mit dem ökologischen Fußabdruck und dem Kohlenstoff-Fußabdruck.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Umweltaspekte und Nachhaltigkeitsziele bei der Entwicklung von Produkten und Systemen in der Europäischen Union ganzheitlich ermittelt und berücksichtigt werden.
Der Produktpass
Produkte erhalten einen digitalen Produktpass. Dieser enthält alle Information zum Produkt, seinen Ökodesign-Vorgaben sowie seinen Reparatur- und Demontage-Möglichkeiten. Damit haben wir mehr Transparenz für Verbraucher*innen erreicht.
Weiteres
Einige Produkte werden importiert, um repariert und verkauft zu werden. Insbesondere der Markt für elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops ist groß. Um sicherzustellen, dass bei der Importierung dieser Güter nicht die Ecodesign Verordnung vernachlässigt wird oder es zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt führt, wurde der "Markt für die Wiederverwendung von Gebrauchtwaren" in der neuen Ökodesign Verordnung mit berücksichtigt.
Leider wurde in die Verordnung nicht mit aufgenommen, wie der immer größer werdende Online-Handel berücksichtigt werden kann. Auch wurden Autos, ihre Herstellung und Lieferkette in der neuen Regulierung vernachlässigt.
Was passiert als nächstes?
Da sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und die EU Mitgliedsländer auf einen Gesetzestext geeinigt haben, wird das Gesetz nun von der Europäischen Union veröffentlicht und die EU Mitgliedsländer sind verpflichtet, dies im nationalen Recht zu verankern. Außerdem wird die EU Kommission eine Folgenabschätzung durchführen. Dafür hat sie maximal sechs Jahre Zeit.
Häufige Fragen und Antworten
Inwiefern sorgt die Öko-Design Richtlinie dafür, dass Produkte nachhaltig werden?
Dies wird ermöglicht durch neue Standards für Produkte. Dadurch werden sie langlebiger, einfacher wiederzuverwenden, einfacher zu warten, zu reparieren oder zu recyceln. Außerdem werden Produkte energie- und ressourceneffizienter hergestellt.
Hinzu kommt, dass es schrittweise verboten wird, unverkaufte Neuware zu vernichten. Das fängt zunächst bei Textilien und Elektronik an und wird später auf andere Produktgruppen ausgeweitet.
Zudem übernahm das Europaparlament die Idee des Binnenmarktausschusses: einen Reparatur-Score für die Reparaturfähigkeit von Produkten einzuführen. D.h. Produkte bekommen einen Wert, je nachdem, wie leicht oder schwer sie zu reparieren sind. Dies wird jedoch nur in Betracht gezogen, wenn eine Abschätzung der EU Kommission die Notwendigkeit dafür bestätigt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Reparatur-Score gut begründet ist. Dieser wird erst für Smartphones und Tablets eingeführt und dann Schritt für Schritt für andere Produkte inklusive Kleidung.
Was werden mögliche Schlupflöcher bleiben?
Um sich die Lager-, Verwaltungs- und Versandkosten zu sparen, haben Online-Händler wie Amazon damit angefangen, die Vernichtung den Kunden zu überlassen. Bei Rückgabe müssen Kleidungsstücke und andere Gegenstände demnach nicht mehr zurückgeschickt werden, sondern es bleibt bei den Verbraucher*innen die nicht mehr gewollte Ware zu entsorgen.
Du möchtest noch mehr über Ökodesign und Verbraucher*innenschutz wissen?
In der dritten Folge meines Podcasts INSIDE EU geht es u.a. um illegale Importe in die Europäische Union. Verantwortlich dafür: Plattformen wie Amazon und Alibaba, doch die entziehen sich der Verantwortung. Ich treffe Viktor Schödwell (ehem. Miruchna) von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Wir sprechen außerdem über die Ökodesign-Anforderungen und wie diese der Online-Handel überprüfen werden muss. Ein schönes Beispiel ist die Registrierpflicht von Elektrogeräten, wie bspw. Rasierern. Diese Pflicht gilt seit Juli 2023 und das Ganze läuft sogar digitalisiert ab. Wie genau das funktioniert und noch viele weitere spannende Einblicke, gibt es dieses Mal. Schaltet ein.