Neue Regelung für nicht straßengebundene Fahrzeuge
Wir konnten eine neue Straßenverkehrs-Verordnung für nicht straßengebundene Fahrzeuge (wie z.B. Traktoren oder Bagger) erzielen. Diese existierte vorher nicht!

Der 21.März war ein wichtiger Meilenstein für den europäischen Binnenmarkt. Denn die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament erzielten eine Einigung zu einer neuen Verordnung für nicht straßengebundene Fahrzeuge (wie z.B. Traktoren oder Bagger). Für diese Verhandlung war ich im Namen der Greens/EFA verantwortlich.
Das neue Gesetz bedeutet einen Schritt nach vorne bei der Gewährleistung der Sicherheit dieser Maschinen. Denn zuvor gab es keine europäischen Vorgaben darüber, wie sie ausgerüstet sein müssen, um verkehrstauglich zu sein. Dies ist sehr problematisch für die Sicherheit im Straßenverkehr, die bisher in Bezug auf diese Fahrzeuge nicht berücksichtigt wurde. Gleichzeitig gibt es momentan unterschiedliche nationale Regelungen für diese Fahrzeuge, was zusätzliche Probleme bereitet - für Hersteller, für den Gebrauchthandel und für die Verwaltung. Um Regulierungsverfahren in der Europäischen Union zu vereinfachen und den Einzelhandel zu fördern, haben wir, der Ausschuss für Verbraucherschutz des Europaparlaments (IMCO), zusammen mit den EU-Mitgliedsländern und der Europäischen Kommission kürzlich das erste europäische Gesetz zu diesem Thema beschlossen. Dies wird zu mehr Sicherheit auf der Straße und Kosteneinsparungen in Höhe von fast einer Milliarde Euro führen.
Inhalt dieses Gesetzes ist, dass nicht straßengebundene Fahrzeuge in Zukunft einheitliche technische Eigenschaften erfüllen müssen, um die Gefahr von Unfällen zu reduzieren. Diese sind:
- Einheitliche Brems- und Lenk-Funktionen,
- Geschwindigkeitsanzeiger
- Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Beschränkte Masse und Volumen des Fahrzeugs
- Regelungen für das Sichtfeld
Außerdem achteten wir darauf, dass das Gesetz nicht zu detailliert und kompliziert wird, um es dem Einzelhandel nicht unnötig schwer zu machen.
Insgesamt sind wir mit dem Ergebnis zufrieden, dass die Sicherheit von mobilen Maschinen und Geräten im öffentlichen Straßenverkehr gewährleistet wird. Gleichzeitig werden 27 nationale Typgenehmigungsverfahren durch ein einziges EU-Typgenehmigungsverfahren ersetzt, was über einen Zeitraum von 10 Jahren zu Netto-Einsparungen von schätzungsweise 846 Millionen Euro führt.