Verpackungs-Verordnung

Plastikverpackungen sind auf den ersten Blick praktisch, günstig und seit neuestem schön. Das versucht uns zumindest die Werbekampagne von McDonald's zu erzählen. Aber bis wir eine echte Kreislaufwirtschaft haben, wird aus Verpackungen Müll.

Verpackungs-Verordnung
[Bildquelle: © downrightpunch | unsplash.com]

Plastikverpackungen sind auf den ersten Blick praktisch, günstig und seit neuestem schön. Das versucht uns zumindest die Werbekampagne von McDonald's zu erzählen. Verpackungen seien "beautiful", weil sie zu etwas “Schönem” recycelt werden. Aber bis wir eine echte Kreislaufwirtschaft haben, wird aus Verpackungen Müll.

Dieser Verpackungsmüll macht mittlerweile fast die Hälfte des weltweit erzeugten Plastikmülls aus. In der EU ist die totale Masse des Verpackungsmülls in der EU zwischen 2009 und 2020 um 20 % gewachsen. Diese Zahlen werden weiter steigen, wenn wir diesen Trend jetzt nicht stoppen.

Wir brauchen mehr als nur Recycling, um uns aus dieser Krise zu befreien. Papier und Kunststoffe, die zwei beliebtesten Verpackungsmaterialien, verlieren mit jedem Recycling etwas an Qualität. Recycling bedeutet also nicht nur die Wiedererzeugung eines Rohstoffes, sondern seine Abwertung. Der einzige Weg, unser Problem mit Verpackungsmüll zu beheben, sind konkrete, verpflichtende und ehrgeizige Ziele, um Müll zu reduzieren.

Die EU will genau diese Problematik anpacken. Im November 2022 hat die Kommission deswegen einen Vorschlag zur Erneuerung der Verpackung und Verpackungsmüll Richtlinie vorgestellt. Das neue Gesetz zielt zum einen darauf ab, Verpackungsmüll zu vermeiden und die Menge an Verpackungsmüll zu drosseln. Zum anderen zielt es darauf ab, Wiederverwendung und Wiederauffüllung zu fördern. Bis 2030 soll außerdem das Recycling aller Verpackungen wirtschaftlich attraktiv werden und der Anteil von recyceltem Plastik erhöht werden.

Das Gesetz ist ein dreifacher Gewinn: es fördert die Entkopplung der Ressourcennutzung vom Wirtschaftswachstum, unterstützt das Ziel „Klimaneutralität bis 2050” zu erreichen und schafft grüne Jobs.

„Wenn wir nichts tun, wachsen die Müllberge zukünftig rasant weiter. Diese Verordnung stoppt diesen Trend. Verpackungen werden langfristig nachhaltig gestaltet, indem wir Wiederverwendung und Vermeidung priorisieren.”

Meine Änderungsvorschläge

Der Vorschlag der Kommission reicht bei weitem nicht aus. Hier sind die wichtigsten Veränderungen:

Die Reduzierung des gesamten Verpackungsmülls sollte in Etappen erreicht werden und ambitionierter sein als bisher vorgeschlagen: 10 % bis 2030, 15 % bis 2035 und 20 % bis 2040. Die Berichterstatterin fordert bisher nur eine 5 % Steigerung für das Ziel für Plastikmüll.

Eine Verpackung, die nur zwei bis drei Mal wiederverwendbar ist, darf nicht als langfristig wiederverwendbar gekennzeichnet werden. Wiederverwendbare Verpackungen müssen stattdessen mindestens 10 Mal wiederverwendbar sein. Das stellt auch sicher, dass wiederverwendbare Verpackungen tatsächlich qualitativ besser sind als Einwegverpackungen.

Um sicherzustellen, dass wiederverwendbare Verpackungen zurückgebracht werden und die Kreislaufwirtschaft funktioniert, fordern wir Grüne finanzielle Anreize für Pfandrückgabesysteme.

Einige Verpackungen - wie z. B. Umverpackungen aus Kunststoffen, die zum Kauf von mehr als einem Produkt anregen - sind unnötiger Müll und sollten daher abgeschafft werden. Die Kommission schlägt vor, dass einige Verpackungsformate ab 2030 verboten werden sollten. Es gibt keinen Grund, bis 2030 zu warten. Wir brauchen ein sofortiges Verbot von Einweg-Plastikverpackungen für Fast Food und Getränke. Alternativen sind bereits jetzt verfügbar.

Die Berichterstatterin will die Zielvorgaben für den Take-away-Sektors streichen. Dadurch kann es unwahrscheinlich werden, dass die neue Verpackungsverordnung ihre Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen erreichen kann.

Der Einzelhandel bietet auch to-go essen an und muss in die Wiederverwendungsziele einbezogen werden.

Informationen über die Menge des recycelten Inhalts einer Verpackungen sollten verpflichtend und nicht optional sein, da diese Informationen einen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher*innen haben könnten.

Die Befreiung von Kleinstunternehmen vom Verbot der Verwendung von Einweg-Plastikverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in den Räumlichkeiten des Gastgewerbes abgefüllt und verbraucht werden, würde das Verbot nahezu bedeutungslos machen. Von den rund zwei Millionen Unternehmen in der EU im Gastgewerbesektor sind rund 91 % Kleinstunternehmen.

FAQ

Wie genau wird der Verpackungsmüll reduziert werden?

Die EU benutzt verschiedene Werkzeuge, um Plastikmüll zu reduzieren.

Das beginnt schon bei der Form der Gesetzgebung. Die ältere Version des Verpackungsgesetzes war eine Richtlinie, d.h sie wurde von den Mitgliedstaaten selbst in nationales Recht übersetzt. Als Verordnung ist die neue Version der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ein verbindlicher Rechtsakt, den alle Mitgliedstaaten in vollem Umfang umsetzen müssen. Da alle Mitgliedsstaaten am europäischen Binnenmarkt teilnehmen, sorgt diese Verordnung für einen klaren Rechtsrahmen für europäische Firmen.

Die EU setzt sich Ziele zur Abfallreduzierung (pro Kopf bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 %), Ziele zur Reduzierung von wiederverwendbaren Verpackungen und Ziele für den Anteil recyceltem Material in neuen Verpackungen.

In der EU werden künftig einige Verpackungsformate, wie Umverpackungen, verboten werden.

Mit diesem Gesetz werden Pfandsysteme, wie sie es schon in Deutschland gibt, in der ganzen EU verpflichtend eingeführt.

Verbraucher*innen werden in Zukunft mehr Informationen über die Materialzusammensetzung von Verpackungen und eventuelle gefährliche Inhaltsstoffe bekommen. Durch leicht verständliche Etiketten wird es dann einfacher, nachhaltiger einzukaufen und Müll richtig zu entsorgen.

Wie viel Müll erzeuge ich eigentlich in einem Jahr?

Das jährliche Verpackungsabfallaufkommen wurde 2018 auf 173 kg pro Einwohner in der EU geschätzt, was einem Anstieg von 27 kg im Vergleich zu 2009 entspricht.

Was steht im Bericht des Umweltausschusses? 

Unsere Priorität während der gesamten Verhandlungen war die Abfallvermeidung und die Aufrechterhaltung eines möglichst hohen Ambitionsniveaus. Während wir auf ehrgeizigere Maßnahmen zur Einschränkung unnötiger Einwegverpackungen, zur Verpackungsminimierung und zur Wiederverwendung drängten, befanden wir uns in der Defensive und sahen uns mit starkem Widerstand gegen jede sinnvolle Präventionsmaßnahme seitens der konservativen und rechten Fraktionen konfrontiert. Der Bericht des Umweltausschusses schwächt den Kommissionsvorschlag in Bezug auf Vermeidung und Wiederverwendung etwas ab, während er das Recycling etwas stärkt.

Der Bericht behält die allgemeinen Ziele zur Abfallreduzierung für die Mitgliedstaaten bei (10 % bis 20230, 15 % bis 2035, 20 % bis 2040), führt strengere spezifische Reduzierungsziele für Kunststoffverpackungen ein (+ jeweils 5 % im Vergleich zu den allgemeinen Zielen) und behält die Vorschriften zur Verpackungsminimierung bei für E-Commerce (eine „Leerraumquote“ von 40 %).

Er verschärft die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen, indem der absichtliche Zusatz von PFAS und BPA in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verboten wird.

Er schwächt die Beschränkungen für überflüssige Verpackungen, was auf einige Kunststoff- und Verbundverpackungen beschränkt wurde. Dadurch wurden Einwegverpackungen aus Papier nicht mit einbezogen. Kleinstunternehmen wurde eine bedingungslose Nutzung von Einwegverpackungen in der Innengastronomie erlaubt. Jeder im HORECA-Bereich kann unter bestimmten Bedingungen für Ausnahmen qualifizieren (dies betrifft vor allem Fast-Food-Restaurants).

Er schwächt die Wiederverwendungsziele, indem die 2030-Ziele für Speisen und Getränke zum Mitnehmen gestrichen werden und das 2040-Ziel für alle Sektoren nur noch als Zielvorgabe festgelegt wird.

Er behält bei und stärkt das Ziel sicherzustellen, dass alle Verpackungen vom Design her (2030) und in der Praxis („im Maßstab“) (2035) recycelbar sind, und den Grad der Recyclingfähigkeit weiter zu erhöhen (80 % bis 2035 statt 70 %);

Er senkt die Zielvorgaben für den Recyclinganteil bei kontaktempfindlichen Verpackungen, was positiv ist, da dies nur durch sogenanntes „chemisches Recycling“ erreicht werden kann, was Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen und der wirtschaftlichen Machbarkeit aufwirft.

Er behält die Verpflichtung der Mitgliedstaaten bei, Pfand- und Rückgabesysteme für das Recycling von Plastikflaschen und Metalldosen einzurichten, mit einer Ausnahme für Länder mit hohen Anteilen an getrennter Sammlung

Er enthält neue Bestimmungen zur Erleichterung der Beteiligung der Öffentlichkeit und von NGOs an der Meldung von Verstößen und dem Zugang zur Justiz.

Was passiert als nächstes?

Der Umweltausschuss, unter der Führung der Berichterstatterin Frederique Ries (Renew), ist verantwortlich für das Gesetzesvorhaben für das Parlament.  Ende Oktober haben wir den Bericht im Umweltausschuss verabschiedet, und am 21. November wurde die Parlamentsposition zur Verpackungsverordnung final auch in der Plenarsitzung verabschiedet.

Parallel verhandelt der Rat der Europäischen Union über seine allgemeine Ausrichtung. Wenn beide Institutionen bereit sind (vorraussichtlich im Dezember), beginnen sie die Trilogverhandlungen, um das Gesetz zu finalisieren. Es wird angenommen, dass die Verhandlungen sechs bis neun Monate dauern werden.

Aufgrund der Komplexität des Gesetzes werden die Trilogverhandlungen voraussichtlich nicht in dieser Legislaturperiode finalisiert werden können, sodass das Gesetz wahrscheinlich erst Ende 2024 steht. Dieses Gesetz ist eine Verordnung (Regulation), also ein Rechtsakt von allgemeiner Anwendung, der in seiner Gesamtheit verbindlich ist und direkt in den Mitgliedstaaten anwendbar ist, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sind. Das Gesetz wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und dann nach 12 Monaten anwendbar sein.

Du möchtest noch mehr über Verpackungen wissen?

In der vierten Folge meines Podcasts INSIDE EU treffe ich Dr. Jane Muncke. Die Umwelttoxikologin arbeitet für das Food Packaging Forum und ist Expertin für wiederverwendbare Verpackungen. Wir sprechen über giftige Plastikverpackungen, die Komplexität verschiedener Materialien und die Rolle der EU-Gesetze. Sie erklärt außerdem, welche Mehrweg-Materialien die für den Menschen am günstigsten sind. Wenn du das spannend findet, dann schalte ein.

Du findest die Podcastfolge auf Spotify und Youtube.